Studiengänge mit Studienorientierungsverfahren

Studienorientierungsverfahren

Bei einigen Studiengängen setzt die Immatrikulation die form- und fristgerechte Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren voraus.

Dieses Verfahren wird von der jeweiligen Einrichtung (Institut, Department, Fakultät) durchgeführt, an der der Studiengang angesiedelt ist!

Ein Studienorientierungsverfahren erfordert zusätzlich zur fristgerechten Anmeldung über ein Online-Portal der jeweiligen Einrichtung die verpflichtende Teilnahme an einem Orientierungstest. Ein in diesem Rahmen nicht bestandener Test ist kein Immatrikulationshindernis – er sollte Ihnen aber im eigenen Interesse Anlass bieten, Ihre Studienwahl nochmals gründlich zu überdenken.

Ob ein Studiengang ein Studienorientierungsverfahren erfordert, ist bei den allgemeinen Studiengangsinformationen auf der jeweiligen Studiengangseite verzeichnet. Informationen zu den Verfahren sowie Links zu weiterführenden Informationen (Termine, ggf. einzureichende Unterlagen) finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Einrichtung.

Das Studienorientierungsverfahren ersetzt nicht die Immatrikulation. Sie ist bei den betroffenen Studiengängen vielmehr Voraussetzung zur Immatrikulation. Die erfolgte Teilnahme am Studienorientierungsverfahren ist bei der Immatrikulation (bzw. beim Fachwechsel) in den betreffenden Studiengang durch Einsenden einer schriftlichen Bescheinigung nachzuweisen.

Haupt- und Nebenfächer

Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Studiengang aus einer Kombination von mehreren Fächern bestehen (z. B. Haupt- und Nebenfach), so suchen Sie unbedingt auch die Studiengangseite des gewünschten weiteren Fachs bzw. Nebenfachs auf und klicken Sie auch dort auf „Studienplatz“. Die Zugangswege zu den Studienfächern einer Kombination können unterschiedlich sein.

Wo und wie kommen Sie zu Ihrem Studienplatz?

Informieren Sie sich bei der Einrichtung, die den Studiengang durchführt, über das Studienorientierungsverfahren und nehmen Sie form- und fristgerecht daran teil (siehe oben).

Bitte lesen Sie zusätzlich die folgenden Erläuterungen sorgfältig durch. Wählen Sie die für Sie zutreffende Kategorie, um Informationen über die weiter erforderlichen Schritte zu erhalten:

Deutsche Staatsangehörige (auch bei Doppelstaatsangehörigkeit!) wählen bitte stets die Kategorie „Deutsche und Bildungsinländer“, auch wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (auch International Baccalaureate).

Ausländische Staatsangehörige wählen bitte die Kategorie „Deutsche und Bildungsinländer“, wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Dasselbe gilt, wenn sie nach Erwerb eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses an einer deutschen Universität oder Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Abschlüsse Bachelor, Staatsexamen) ein fachlich darauf aufbauendes weiterführendes Studium an der LMU (Abschluss Master) oder ein neues grundständiges Studium anschließen möchten.

Hinweis: Wer als ausländischer Staatsangehöriger nach im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Universität oder Fachhochschule einen Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, ist Bildungsinländer.

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Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) oder der EWR-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) wählen bitte die Kategorie „EU/EWR-Bürger“.

Das gilt auch bei Doppelstaatsangehörigkeit mit einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedsstaat und auch dann, wenn nach im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung und Erwerb eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses an einer deutschen Universität oder Fachhochschule (Regelstudienzeit weniger als 6 Semester) an der LMU ein zweites, fachlich nicht auf diesen Abschluss aufbauendes Studium angeschlossen wird.

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Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen wählen bitte die Kategorie „Nicht-EU-Bürger“. Auch für sie gilt diese Kategorie, wenn nach im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung und Erwerb eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses an einer deutschen Universität oder Fachhochschule (Regelstudienzeit weniger als 6 Semester) an der LMU ein zweites, fachlich nicht auf diesen Abschluss aufbauendes Studium angeschlossen wird.

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